1. Auftragsbestätigung ist mit Preis – und Lieferzeitangaben an den Besteller zu richten.
Der Besteller behält sich den jederzeitigen Widerruf des erteilten Auftrags vor, falls nicht innerhalb 14 Tagen nach Eingang bei dem Lieferer die Übernahme des Auftrags schriftlich unter ausdrücklicher Bestätigung von Preis und Lieferzeit erklärt ist. Der Besteller ist an etwa abweichende Preise, Termine oder Fertigungsdaten nicht gebunden, wenn er sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Bedingungen des Lieferers erkennt der Besteller nur insoweit an, als sie mit seinen Vorschriften übereinstimmen und von ihm schriftlich bestätigt worden sind.
Änderungen und Ergänzungen der Bestellung sind nur gültig, wenn Sie vom Besteller schriftlich bestätigt sind.
2. Lieferfrist. Die bestellten Waren müssen an den vorgeschriebenen Liefertagen bei der angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Terminverschiebungen nach Auftragsannahme zu erwarten sind, ist unverzüglich die Entscheidung des Bestellers über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen. Gehen Ausfallmuster oder Lieferungen zum gesetzten Termin nicht bei der angegebenen Empfangsstelle ein, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl ohne weiteres und ohne Entschädigung ganz oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferung und Versand sind frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des Lieferers an die vom Besteller angeführte Empfangsstelle auszuführen.
Wenn eine Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferers vereinbart ist, sind die Sendungen zu den jeweils niedrigsten Kosten zu befördern, soweit vom Besteller nicht ausdrücklich eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben wird. Rollgelder am Empfangsort werden nicht bezahlt. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Lieferer zu tragen.
4. Verpackung ist, soweit sich der vereinbarte Preis nicht „einschließlich Verpackung“ versteht, zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Bei Rücksendungen sind mindestens 2/3 des berechneten Wertes gutzuschreiben. Die Berechnung von Pfandgeldern für Verpackung erkennt der Besteller nicht an. Alle durch unsachgemäße Verpackung entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Lieferers.
5. Rechnungen, bei denen die vollständigen Zeichen und Nummern der Bestellung fehlen, gelten bis zur Klarstellung durch den Lieferer als nicht erteilt. Das gleiche gilt sinngemäß für Lieferscheine und Versandanzeigen.
6. Zahlung erfolgt nach vollständigem Eingang der Ware oder vollständiger Leistung und nach Eingang der Rechnung und zwar nach Wahl des Bestellers.
Rechnungseingang vom 01. – 15.
Zahlung am letzten desselben Monats
Rechnungseingang vom 16. – letzten des Monats
Zahlung am 15. des folgenden Monats
mit 3 % Skonto
oder 90 Tage netto
Der Besteller behält sich vor, in Wechseln zu zahlen.